Objekt 8 von 19
Nächstes Objekt
Vorheriges Objekt
Zurück zur Übersicht

Neumarkt-Sankt Veit: ++ DER ERSTE SCHRITT ZUM EIGENHEIM ++ GROSSZÜGIGES GRUNDSTÜCK FÜR EFH oder BUNGALOW ++

Objekt-Nr.: GKN13101
  • NEU !!!
    Grundstücke
  • NEU !!!
    Grundstücke
  • NEU !!!
    Grundstücke
Grundstücke
Grundstücke
Grundstücke
Schnellkontakt
Zusätzliches Infomaterial
Zusätzliches Infomaterial
Basisinformationen
Adresse:
84494 Neumarkt-Sankt Veit
Mühldorf am Inn
Bayern
Stadtteil:
Deutschland
Gebiet:
Wohngebiet
Grundstück ca.:
625 m²
Preis:
256.250 €
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Nutzungsart:
Wohnen
Erschliessung:
erschlossen
Bebaubar nach:
Bebauung nach Bebauungsplan
Empfohlene Nutzung:
Einfamilienhaus,
GRZ:
0,30
GFZ:
0,50
Verfügbar ab:
sofort
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
3,57 % inkl. 19% MwSt vom notariellen Kaufpreis
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
Sie suchen ein ruhig gelegenes Baugrundstück für ein Einfamilienhaus oder altersgerechten Bungalow?
Herzlich willkommen in Neumarkt-Sankt Veit.

Das Grundstück umfasst ca. 625 m² und liegt in einer sehr ruhigen und tollen Wohnsiedlung. Dieses Wohngebiet ist in den Jahren 2015 bis 2022 entstanden.
Die Bebauung ist sehr unterschiedlich.

Familien oder Paare haben nun die Möglichkeit, das langersehnte Bauvorhaben in die Tat umzusetzen.
Falls auch Sie schon lange davon träumen, sollten Sie nicht mehr
länger warten.

Natürlich können wir Ihnen auch ein Rundum-Paket anbieten.
Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen Bauträger empfehlen, die Ihnen das Haus individuell planen und nach wenigen Monaten Bauzeit schlüsselfertig übergeben.

Auch für die Fertigstellung der Außenanlagen können wir Ihnen
Experten empfehlen.

Das Grundstück ist voll erschlossen.
Bauzwang besteht nicht.

Falls wir Ihr Interesse wecken konnten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Ausstattung:
Sie möchten Ihre Immobilie selber planen und eigene Wünsche verwirklichen?
Oder fehlt Ihnen dafür die Zeit, alles selbst erledigen zu können?

Wir bieten Ihnen beide Möglichkeiten.
Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen Bauträger empfehlen, die Ihr künftiges Zuhause stilvoll planen und Ihre Wünsche berücksichtigt.

Ihnen wird sämtliche Planung und Organisation abgenommen.
Sie können sich zurücklehnen und sich in Ruhe auf den Umzug vorbereiten.

Wir bieten 1 Grundstück zum Verkauf an, das entweder mit einem Einfamilienhaus oder Bungalow bebaut werden darf.
Zwei Wohneinheiten sind zulässig.

Nachdem kein Bauzwang besteht, können Sie sich bereits jetzt
Grundstücke für spätere Bauvorhaben sichern.

Worauf warten Sie noch?
Senden Sie uns bitte das ausgefüllte Kontaktformular.
Pflichtangaben sind:
Name, Telefonnummer und E-Mail Adresse.

Telefonische Anfragen können nur bedingt berücksichtigt werden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Bei Interesse senden wir Ihnen gerne weitere Informationen
Lage:
Neumarkt St.-Veit ist eine historische Stadt an der Rott im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und zählt über
6.000 Einwohner.

Durch Eingemeindungen in den Jahren 1972 und 1978 wurde
Neumarkt-Sankt-Veit mit ca. 61 km² zur flächenmäßig
größten Gemeinde im Landkreis.

Der Ort liegt ca. 85 km östlich der Landeshauptstadt München
und ca. 35 km südöstlich von Landshut, unmittelbar an der B 299.
Im Dezember 2012 wurde die Umgehungsstraße frei gegeben.
Die Wohnqualität im Stadtgebiet hat sich dadurch deutlich erhöht.

Zum Flughafen München beträgt die Entfernung ca. 70 km
(Fahrzeit ca. 75 Minuten),
zum Flughafen Salzburg ca. 91 km (Fahrtzeit ca. 90 Min.)

Es besteht eine sehr gute Bahnverbindung nach Mühldorf,
München und Landshut.
Einkaufsmöglichkeiten - u.a. 3 Supermärkte - sind fußläufig erreichbar.

Die Fertigstellung der A 94 nach München erfolgte im
Oktober 2019.

Kindergarten (Städtisch und kirchlich), Grund- und Mittelschule befinden sich am Ort.
Weiterführende Schulen gibt es in Mühldorf a.Inn

Restaurants, Cafes, diverse Läden, Bäcker und Metzger finden Sie
am nahe gelegenen Stadtplatz.
Sonstiges:
Die Kosten für Erschließung, wurden bereits entrichtet.

Zudem wurden die Herstellungsbeiträge für Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung vom Grundstückseigentümer bezahlt.

Lt. Bebauungsplan sind pro Gebäude maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Für jede Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen.

Anmerkung:
Die von uns gemachten Informationen beruhen auf Angaben des Verkäufers bzw. der Verkäuferin.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden.
Ein Zwischenverkauf und Irrtümer sind vorbehalten.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.
Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie
die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
 
AUF WUNSCH empfehlen wir Ihnen Finanzierungsexperten
Ihr Ansprechpartner
 


Monika Arif
Telefon: 08639 70 75 720
Fax: 08639 70 75 721
Mobil: 0151 - 400 12 508

Zurück zur Übersicht