Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Folgende Bedingungen gelten zwischen Wunschimmobilie - Monika Arif - Dr.-Göttinger-Str. 26 in 84494 Neumarkt-St. Veit 

als Makler und Kauf- oder Mietinteressenten als vereinbart:

1. Angebote

Unsere Angaben sind Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben können wir deshalb keine Haftung übernehmen.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenabschluss, Zwischenverkauf bzw. -vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind für den Empfänger/Auftraggeber bestimmt und in jedem Falle vertraulich zu behandeln.

Eine Weitergabe jeglicher Informationen an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

Werden die von uns erteilten Angebote/Informationen unbefugt an Dritte weitergeleitet, so daß diese den Hauptvertrag auch ohne unser Mitwirken schließen, so schuldet der Empfänger des Angebotes die volle Provision gemäß den unten genannten Provisionssätzen.

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns diese Vorkenntnis unverzüglich, innerhalb von 48 Stunden und unter Angabe seiner Quelle mitzuteilen.

Unterbleibt ein Hinweis auf eine bestehende Vorkenntnis, so kann sich der Auftraggeber hierauf später nicht mehr berufen und der Provisionsanspruch bleibt unberührt.

3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grundlage unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustandegekommen ist.

Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit.

Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglichen angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das von uns angebotene Geschäft wirtschaftlich identisch ist, oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird.

Dies gilt auch bei Erwerb eines von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objektes im Zuge eines Bieterverfahrens - insbesondere einer Zwangs- oder sonstigen Versteigerung.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt.

Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechtes erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Objekt weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem von uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.

 

4. Fälligkeit der Provision

Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit Abschluss des Vertrages über die von uns nachgewiesene/vermittelte Vertragsangelegenheit oder über ein anderes Objekt desselben Eigentümers oder wenn statt Miete Kauf vereinbart wird.

Die Provision ist zahlbar gemäß Rechnungsstellung binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto. 

Freiwillig gewährter Nachlass erlischt bei Zahlungsverzug. 

Im Verzugsfalle werden Verzugszinsen in Höhevon 5 % p.a. über Bundesbankdiskont fällig.

 

5. Provisionssätze:

Bei Mietverträgen Wohnraum - provisionsfrei für den Mieter / 2,0 Kaltmieten für Vermieter 

Bei Geschäftsraummietverträgen 2,38 Monatsmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer für den Mieter 

Bei Kaufverträgen 3,57 % vom Kaufpreis inklusiv 19 % MwSt gemäß gesetzlicher Regelung

 

5.1 gesetzliche Mehrwertsteuer

Die gesetzliche Mehrwertsteuer zu den vorstehenden Provisionssätzen ist darin bereits enthalten.

 

 6. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

 

7. Vertragsabschluß

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen werden,

ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen.

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluß.

Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Kopie des abgeschlossenen Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

 

8. Teilunwirksamkeit

Schriftliche und mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Regelungenunserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle eventueller unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Mühldorf a. Inn.

Für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Mühldorf a. Inn.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluß ins Ausland, oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstand ebenfalls Mühldorf a. Inn.

10. Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte insbesondere durch die Grundstückseigentümer oder Vermieter.

Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Fall haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages